Unsere Philosophie
Qualität zum Nutzen unserer Mandanten ist die Basis für unser Geschäft
Die Entwicklung der Qualität überlassen wir nicht sich selbst, sondern unterstützen diese durch eine aktive Gestaltung der damit verbundenen Prozesse.
Erstberatung
Zuerst analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.
Aktuell
Grundsteuerreform 2022
Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.
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